Mietbedingungen Ostrea

Nachfolgend finden Sie die Mietbedingungen von Ostrea, die gelten, wenn Sie eine Buchung über Ostrea vornehmen. Für Ihre Bequemlichkeit haben wir eine Übersetzung bereitgestellt, aber Rechtlich verbindlich ist allein der niederländische Originaltext. Haben Sie noch Fragen? Dann nehmen Sie doch bitte direkt Kontakt mit uns auf.

Artikel 1. Vorauszahlung.

Ab dem Zeitpunkt des Abschlusses dieses Mietvertrags zahlt der Mieter/die Mieterin dem Vermieter/der Vermieterin ein Handgeld in Höhe von minimal 50% der vereinbarten Gesamtmietsumme. Das Geld gilt als Vorschuss auf die Miete und wird daher bei der Endabrechnung von der vereinbarten Mietsumme abgezogen. Der restliche Betrag der Miete wird innerhalb der Frist bezahlt werden, wie auf dem Mietvertrag angegeben.

Artikel 2. Vereinbarung.

Diese Vereinbarung wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen. In dem Moment, in dem der Mieter den Buchungsauftrag mündlich an den Vermieter ausstellt oder in dem der Mieter den Buchungsauftrag über die Website an den Vermieter ausstellt, wurde dieser Mietvertrag tatsächlich abgeschlossen und es besteht ein Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter, wobei der Mieter ab diesem Zeitpunkt gebunden ist zu diesem Mietvertrag. Der Vermieter ist an diese Vereinbarung erst nach Erhalt das Handgeld gebunden. Jede digitale oder schriftliche Bestätigung des Vermieters an den Mieter dient nur der Klärung der Vereinbarungen. Wenn die Bestätigung Ungenauigkeiten enthält, muss der Mieter dies dem Vermieter innerhalb von zwei Arbeitstagen nach der Reservierung melden. Der Vermieter ist berechtigt, eine Buchung aufgrund des (jugendlichen) Alters und der Größe einer Mietergruppe abzulehnen. Das gesetzliche Widerrufsrecht (Widerrufsfrist) gilt für diese Vereinbarung nicht.

Artikel 3. Lieferung.

Der Vermieter/die Vermieterin hat sich verpflichtet den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem und einwandfreiem Zustand an den Mieter/die Mieterin zu übergeben.

Artikel 4. Anzeigen.

Der Vermieter/die Vermieterin darf das Mietobjekt zu allen üblichen Zeiten in Augenschein nehmen oder durch interessierte neue Mieter besichtigen lassen.

Artikel 5. Ausstattung.

Der Vermieter/die Vermieterin darf nach Erhalt des Handgeldes keinerlei Veränderungen mehr an der Möblierung und Ausstattung der gemieteten Räume anbringen.

Artikel 6. Dritte.

Der Mieter/die Mieterin darf den Mietgegenstand nicht an Dritte weitervermieten oder hierin grössere Zahl von Personen übernachten lassen, als in diesem Vertrag vereinbart worden ist, außer mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters/der Vermieterin. Bei (ohne Zustimmung) Überschreitung der im Obengenannten bestimmten Höchstzahl an Personen wird der Vertrag als entbunden angesehen.

Artikel 7. Bewohnen.

Der Mieter/die Mieterin wird das gemietete Objekt als ein guter Familienvater benutzen und es ordentlich und sauber bewohnen, wobei er/sie für Schaden am Objekt haften muss, einschliesslich des Schadens oder Verlustes (ganz oder teilweise) des Hausrates, verursacht während der Mietperiode, es sei denn, dass der Mieter glaubwürdig macht, dass der Schaden ihm/ihr, seinen/ihren Familienmitgliedern oder Gästen nicht zugerechnet werden kann.

Artikel 8. Zurückgabe.

Der Mieter/die Mieterin verpflichtet sich, den Mietgegenstand nach Beendigung der Mietfrist einschliesslich dem darin befindlichen Inventar in sauberem Zustand zurückzugeben.

Artikel 9. Rauchen und Haustiere.

Rauchen und Haustiere sind nicht erlaubt, außer mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters/der Vermieterin.Rauchen und Haustiere sind nicht erlaubt, außer mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters/der Vermieterin.

Artikel 10. Ferienunterkunft.

Der Mieter/die Mieterin wird die gemietete nur als Ferienresidenz nutzen. Die Ausübung eines Berufs oder Geschäfts in der Ferienresidenz ist verboten.

Artikel 11. Geräte.

Es ist verboten, andere Geräte als Geräte für Küchen- oder Waschzwecke zu verwenden, die vom Vermieter im Mietobjekt installiert wurden.

Artikel 12. Vorschriften.

Der Mieter und alle Mitreisenden müssen die für das Mietobjekt festgelegten Regeln einhalten, die in internen Vorschriften und / oder Verfahrensregeln festgelegt sind. Diese Regelungen finden Sie im Mietobjekt. Bei Verstößen gegen die Vorschriften und / oder Nichteinhaltung der Anweisungen des Vermieters hat der Vermieter das Recht, den Mieter unverzüglich aus dem Mietobjekt zu entfernen, ohne die Miete oder einen Teil davon zurückzuerstatten.

Artikel 13. Belästigung.

Der Mieter darf die Umgebung nicht durch Musik oder Lärm belästigen.

Artikel 14. Schlüssel.

Das Mietobjekt wird dem Mieter durch Übergabe der Hausschlüssel zur Verfügung gestellt.

Artikel 15. Ankunft.

Das Mietobjekt muss zu dem vom Vermieter am Tag der Ankunft angegebenen Zeitpunkt bezogen sein. Mieter, die nicht rechtzeitig an ihrer Urlaubsadresse ankommen (können), sind verpflichtet, den Vermieter rechtzeitig darüber zu informieren, damit ein Termin über den Erhalt des Schlüssels für das Mietobjekt vereinbart werden kann.

Artikel 16. Inventar.

Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter das Mietobjekt mit dem darin enthaltenen Inventar gemäß der im Mietobjekt enthaltenen Inventarliste angenommen hat, es sei denn, er hat innerhalb von vier Stunden nach dem Einzug in das Mietobjekt beim Vermieter protestiert. Auf Wunsch ist der Vermieter verpflichtet, am Ende der Mietdauer einen Vermerk zum ursprünglichen Mietvertrag zu machen, aus dem hervorgeht, dass das Mietobjekt mit dem darin enthaltenen Inventar dem Vermieter gemäß der im Mietobjekt enthaltenen Inventarliste zur Verfügung gestellt wurde.

Artikel 17. Kosten.

Die zusätzlichen Kosten müssen im Voraus zwischen dem Mieter und dem Vermieter vereinbart und im Mietvertrag angegeben werden.

Artikel 18. Haftung.

Das Mietobjekt wird vom Vermieter im Namen und auf Kosten und Gefahr des Eigentümers an den Mieter vermietet. Infolgedessen ist der Vermieter nicht an Streitigkeiten über die Haftung zwischen dem Mieter und dem Eigentümer beteiligt. Vermieter und Eigentümer haften nicht für die Folgen von Diebstahl, Sachschäden des Mieters oder Unfällen, außer im Falle eines Verschuldens des Eigentümers. In diesem Fall ist der Eigentümer jedoch niemals verpflichtet, mehr Kosten oder Schäden zu ersetzen, als eine normale Haftpflichtversicherung unter diesen Umständen abdecken würde.

Artikel 19. Auflösung.

Der Vermieter ist berechtigt, diesen Vertrag als aufgelöst zu betrachten, ohne dass ein Verzug oder eine gerichtliche Intervention erforderlich ist, wenn:


a) Die volle Miete wurde zu Beginn der Mietzeit nicht bezahlt.
b) Der Mieter verlässt das Mietobjekt vorzeitig.
c) Der Mieter zieht an dem Tag, an dem die Mietdauer vor 17 Uhr beginnt, nicht in das Mietobjekt ein, ohne eine schriftliche, telefonische, telegraphische oder elektronische Nachricht erhalten zu haben, dass er später während der Mietdauer in das Mietobjekt einziehen wird.
d) Der Mieter kommt den Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung und / oder der Geschäftsordnung nicht ordnungsgemäß nach.

Unbeschadet der Haftung des Mieters für die volle Miete in den unter a, b, c und d genannten Fällen ist der Vermieter verpflichtet, - um den in diesen Fällen entstehenden Schaden zu begrenzen - zu versuchen, das Mietobjekt, das während des Zeitraums, in dem das gemietete Objekt nicht vom Mieter besetzt ist, an eine andere Person zu vermieten; Der auf diese Weise erhaltene Betrag wird von der vom Mieter geschuldeten Miete abzüglich der Servicekosten und eines Betrags von 19,00 € für die Verwaltungskosten abgezogen. Dieser Artikel gilt auch, wenn der Mieter aufgrund persönlicher oder sonstiger Umstände an der Nutzung des Mietobjekts gehindert ist.

Artikel 20. Stornierung.

Wenn der Mieter aus irgendeinem Grund einen geschlossenen Vertrag kündigt oder seine Rechte aus dem Vertrag ohne ausdrückliche Kündigung nicht oder nur teilweise nutzt, verfällt die Entschädigung im Namen des Vermieters.

Das Corona- Virus und eventuelle Reisebeschrankungen formen keinen Grund fur eine kostenlose Stornierung.  

Diese Entschädigung beträgt:

50% der Miete bei Stornierung mehr als drei Monaten vor Anreise.
75% der Miete bei Stornierung innerhalb von drei Monaten bis sechs Wochen vor Anreise.
100% der Miete bei Stornierung innerhalb von sechs Wochen vor Anreise oder Nichterscheinen ab dem Tag der Ankunft.
Kann das Mietobjekt im gleichen Zeitraum noch vermietet werden, wird nur die Miete abzüglich der Servicekosten und abzüglich 19,00 € Verwaltungskosten erstattet.

Wir empfehlen Ihnen, eine Stornoversicherung abzuschließen.

Artikel 21. Streitigkeiten.

Das niederländische Recht gilt für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vereinbarung. Für die Entscheidung dieser Streitigkeiten ist nur das niederländische Gericht zuständig. Streitigkeiten zwischen dem Mieter und dem Vermieter über den Abschluss und die Umsetzung des Vertrags, für den diese Geschäftsbedingungen gelten, können sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter dem Gericht vorgelegt werden. Eine Streitigkeit wird nur bearbeitet, wenn der Mieter die Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Auftreten schriftlich beim Vermieter eingereicht hat. Danach muss der Mieter die Streitigkeit spätestens zwei Monate nach Einreichung der Beschwerde beim Vermieter schriftlich vor Gericht bringen und dabei die Namen und Anschriften des Mieters und Vermieters sowie eine klare Beschreibung der Streitigkeit und des Anspruchs angeben.

Artikel 22. Annahme.

Durch die Realisierung dieser Vereinbarung gemäß "Artikel 2. Vereinbarung" stimmt der Mieter auch diesen Mietbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters zu, die auf der Website des Vermieters (https://ostrea.net) und bei der Handelskammer in Leeuwarden unter Registrierungsnummer 56508891 zu finden sind. Eine Kopie wird auf Anfrage kostenlos zugesandt.

Artikel 23. Zustimmung.

Wenn der Mieter auch am Stornierungsfonds teilnimmt, stimmt der Mieter mit Abschluss dieser Vereinbarung auch den Stornierungsbedingungen zu. Die Bedingungen für die Stornierung werden mit der Buchungsbestätigung gesendet, wenn diese abgeschlossen ist (wenn die Buchungsbestätigung per Post gesendet wird) und können auch auf der Website des Vermieters abgerufen werden (https://ostrea.net).

Artikel 24. Übersetzung.

Dies ist eine Übersetzung, ohne Verpflichtung unsererseits, von dem niederländischen Original, die nur zur Verfügung gestellt wird für die Bequemlichkeit und Auskunft unserer ausländischen Kunden. lm Fall einer Streitigkeit wird der niederländische Text bindend sein.